Unterstützung

Technische Unterstützung

Manchmal sind wir telefonisch nicht erreichbar, oder Sie haben Fragen zu einem bestimmten Thema, z. B. zum Zellanbau. Dann können Sie uns gerne eine E-Mail schicken. Wenn Sie Fragen zu Ihrer Bestellung oder Rechnung haben, wenden Sie sich bitte per Kontaktformular, E-Mail oder Telefon an unser Team.

Biosicherheitsstufen

Biologisches Material kann eine Gefahr für das Personal und die Umwelt darstellen. Daher muss das biologische Material gemäß den festgelegten Anforderungen gehandhabt werden.

Biosicherheitsstufe 1 (BSL-1)

BSL-1-Material stellt nur ein geringes Risiko für gesunde Erwachsene dar und birgt ein minimales Gefahrenpotenzial für das Laborpersonal und die Umwelt. Es wird keine spezielle Laborausrüstung benötigt, aber es sind die üblichen Sicherheitsmaßnahmen im Labor erforderlich. Die Bildung von Aerosolen muss vermieden werden, und eine angemessene Desinfektion ist erforderlich.
Wir bei CLS können BSL-1-Material verkaufen, ohne dass die Kunden eine Sondergenehmigung benötigen.

Biosicherheitsstufe 2 (BSL-2)

BSL-2-Material wird mit menschlichen Krankheiten in Verbindung gebracht und stellt eine mäßige Gefahr für gesunde, erwachsene Menschen und die Umwelt dar. Zellkulturarbeiten müssen unter einer Biosicherheitswerkbank durchgeführt werden, um vor Aerosolen zu schützen. Außerdem müssen im Labor ein Autoklav und ein Waschbecken zum Händewaschen vorhanden sein. Der Zugang zu BSL-2-Labors muss eingeschränkt sein.

Sämtliches BSL-2-Material muss über einen spezialisierten Logistikdienst transportiert werden und kann nicht über normale Kurierdienste verschickt werden.

Kunden, die BSL-2-Material ohne Einschränkungen oder Genehmigungspflicht kaufen können:

  • Universitäten (in der EU)
  • Staatliche Einrichtungen (in der EU)
  • Human- und veterinärmedizinische Untersuchungseinrichtungen in der EU, wenn diese:
    • sterilitätstests und andere Arbeiten zur mikrobiologischen Qualitätssicherung bei der Herstellung, Prüfung und Überwachung des Verkehrs von Arzneimitteln und Medizinprodukten durchführen
    • sterilitätstests und andere Arbeiten zur mikrobiologischen Qualitätssicherung durchführen, wenn diese von Ärzten, Tierärzten oder Zahnärzten durchgeführt werden und von der jeweiligen Berufskammer vorgesehen sind.

Art der Erlaubnis erforderlich:
Erlaubnis nach §44 IfSG zum Umgang mit BSL-2-Biomaterial. Wenn unklar ist, welche Art von Erlaubnis erforderlich ist, kontaktieren Sie uns bitte für weitere Informationen.